Urheberrechtsgesetz von 1976 – Allgemeine Regeln zum Urheberrecht in den USA

Das Urheberrechtsgesetz von 1976 bildet die Grundlage für alle urheberrechtsbezogenen Gesetze in den USA.

Was ist enthalten?

Gemäß Abschnitt 102 des Gesetzes umfasst der durch das Gesetz geschützte Urheberrechtsschutz folgende Werke:

  • literarische Werke;
  • musikalische Werke, einschließlich begleitender Texte;
  • dramatische Werke, einschließlich begleitender Musik;
  • Pantomimen und choreografische Werke;
  • bildliche, grafische und skulpturale Werke;
  • Filme und andere audiovisuelle Werke;
  • Tonaufnahmen; und
  • architektonische Werke.

Was ist ausgeschlossen?

Das Urheberrecht schützt keine Ideen, Verfahren, Prozesse, Systeme, Arbeitsmethoden, Konzepte, Prinzipien oder Entdeckungen. Hier ist der Grund.

Es gibt noch einige weitere kleinere Ausnahmen. Mehr darüber lesen Sie hier.

Exklusive Rechte

Abschnitt 106 gewährt dem Urheber diese exklusiven Rechte:

  • Kopien des Werks anfertigen (auf Papier, CD, digitale Dateien usw.).
  • Neue Werke erstellen, die auf dem Original basieren (z. B. Remixes, Filmversionen oder Übersetzungen).
  • Verkaufen, vermieten oder verschenken von Kopien an die Öffentlichkeit.
  • Öffentliche Aufführung des Werks (z. B. Musik spielen, ein Theaterstück aufführen oder einen Film zeigen).
  • Öffentliche Darstellung des Werks (z. B. Kunst oder Bilder aus einem Film zeigen).
  • Online-Tonaufnahmen abspielen oder über digitale Medien verbreiten (z. B. Musikstreaming).

Was gilt als Verletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand eines der exklusiven Rechte verletzt. Das geschieht meist, wenn jemand eine „Kopie“ eines geschützten Werks erstellt, die dem Original „wesentlich ähnlich“ ist. Eine Verletzung setzt Kopieren voraus. Wenn zwei Personen zufällig dieselbe Geschichte schreiben, ohne voneinander zu wissen, liegt keine Verletzung vor. Quelle.

Fair Use (angemessene Nutzung)

Bestimmte Nutzungen eines urheberrechtlich geschützten Werks sind ohne Erlaubnis erlaubt. Dazu gehören z. B. die Verwendung für Kritik, Kommentare, Nachrichten, Lehre, Forschung oder Wissenschaft.

Zur Entscheidung, ob eine Nutzung fair ist, prüfen Gerichte:

  • Zweck und Art der Nutzung – Erfolgt sie zu Bildungs- oder Gewinnzwecken?
  • Art des Werks – Ist es eher kreativ oder informativ?
  • Umfang der Nutzung – Wird nur ein kleiner Teil oder ein großer Abschnitt verwendet?
  • Auswirkungen auf den Markt – Beeinträchtigt die Nutzung die Vermarktung oder Einnahmen des Originals?

Selbst wenn ein Werk nicht veröffentlicht wurde, kann es bei entsprechender Abwägung dieser Punkte fair genutzt werden.

Finde deine urheberrechtlich geschützten Bilder online

Urheberrechtsverletzungen passieren täglich. Um Ihre Werke zu schützen, verwenden Sie Tools zum Urheberrechtsschutz, wie z. B. lenso.ai.

Wie nutzt man lenso.ai zum Urheberrechtsschutz?

Eine Rückwärtssuche mit einem Bild durchführen

Gehen Sie auf lenso.ai und laden Sie Ihr Bild auf der Startseite hoch. Lenso.ai zeigt alle Übereinstimmungen für Ihr Foto in der Kategorie Duplikate an.

Eine Benachrichtigung einrichten

Um benachrichtigt zu werden, wenn lenso.ai Ihr Bild findet, richten Sie eine Benachrichtigung ein. Klicken Sie dazu auf das Glockensymbol in Ihrer Suche. Lenso.ai sendet Ihnen E-Mails, sobald ein Treffer erkannt wird, und zeigt Ihre Benachrichtigungen auch im Benutzerpanel an.

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Wer besitzt das Urheberrecht?

Der Autor ist in der Regel der erste Inhaber des Urheberrechts. Wenn das Werk jedoch ein „Werk im Auftrag“ ist, dann besitzt der Arbeitgeber oder Auftraggeber das Urheberrecht.

Mehrere Autoren

  • Gemeinschaftswerk – Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam mit dem Ziel arbeiten, ihre Beiträge zu vereinen, teilen sie sich das Urheberrecht.
  • Sammelwerk – Das ist eine Sammlung einzelner Werke (z. B. eine Enzyklopädie). Jeder Autor behält das Urheberrecht an seinem Teil – es sei denn, er tritt es ab.

Urheberrechtsübertragungen und Lizenzen

Es gibt 3 Möglichkeiten, anderen die Nutzung Ihres urheberrechtlich geschützten Werks zu erlauben:

  • Abtretung – Vollständige Übertragung des Eigentums (muss schriftlich erfolgen).
  • Exklusive Lizenz – Nur der Lizenznehmer darf das Werk auf bestimmte Weise nutzen (muss ebenfalls schriftlich sein).
  • Nicht-exklusive Lizenz – Erlaubt die Nutzung durch mehrere Personen; muss nicht schriftlich sein und kann implizit gewährt werden.

Wie lange gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht gilt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Wenn es sich um ein „Werk im Auftrag“ handelt, gilt es 120 Jahre ab Erstellung oder 95 Jahre ab Veröffentlichung – je nachdem, was kürzer ist.

Für Werke, die vor 1978 entstanden sind, gelten komplexere Regeln. Als Faustregel gilt: Alles, was vor dem 1. Januar 1930 veröffentlicht wurde (außer Tonaufnahmen), gehört heute zur Public Domain.

Wie registriert man ein Urheberrecht?

  • Urheberrecht entsteht automatisch, sobald jemand ein originelles Werk schafft – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Dennoch bietet die Registrierung wichtige Vorteile:
  • Eine Klage kann nur nach vorheriger Registrierung eingereicht werden
  • Sie ermöglicht höhere Schadenersatzforderungen vor Gericht

Die Registrierung kann online beim U.S. Copyright Office erfolgen.

Bei der Registrierung müssen Sie eine Kopie Ihres Werks einreichen. Dies dient als Beweismittel im Falle eines Rechtsstreits und wird in die Sammlung der Library of Congress aufgenommen.

Eine Klage einreichen

Bundesgerichte sind für Urheberrechtsverletzungen zuständig (außer bei einigen alten Tonaufnahmen, die unter das Landesrecht fallen).

Um zu klagen, muss der Inhaber nachweisen:

  1. Er besitzt ein gültiges Urheberrecht (ein originelles Werk in fester Form).
  2. Die andere Partei hat Teile seines Werks kopiert.
  3. Die Kopie war unzulässig (nicht durch das Gesetz erlaubt).

Eine Registrierung ist Voraussetzung für eine Klage.

Um eine unrechtmäßige Aneignung zu beweisen, muss der Inhaber zeigen:

  1. Die kopierten Teile sind urheberrechtlich geschützt
  2. Das Publikum würde das neue Werk als wesentlich ähnlich zum Original empfinden

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Author

Kinga Jasinska

Marketing Specialist